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   VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614   

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https://dejure.org/2011,66745
VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614 (https://dejure.org/2011,66745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2011 - 22 ZB 11.614 (https://dejure.org/2011,66745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 22 ZB 11.614 (https://dejure.org/2011,66745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 122/146; BVerwG vom 22.5.2006 NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 122/146; BVerwG vom 22.5.2006 NJW 2006, 2648/2650, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258

    Berufungszulassungsgründe nicht dargelegt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614
    Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil der Verwaltungsgerichtshof den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 28. Februar 2011 Az. 22 ZB 10.1258, mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden war, nicht verletzt hat (§ 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 06.03.2009 - 22 ZB 08.420

    Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Erfordernis einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614
    Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier bei Beschlüssen über die Zulassung der Berufung nur eine "kurze" Begründung vorgeschrieben ist (§ 124 a Abs. 5 Satz 3 VwGO; vgl. BayVGH vom 6.3.2009 Az. 22 ZB 08.420).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2012 - 71-VI-11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 10. September 2007 Az. 55.1-3586-1, den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 20. August 2009 Az. 55.1-3586-1, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2010 Az. M 16 K 09.4040 sowie gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Februar 2011 Az. 22 ZB 10.1258 und vom 2. Mai 2011 Az. 22 ZB 11.614.
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